Fach- und sachgerechte Entsorgung

Wir finden den geeigneten Entsorgungsweg für belastete mineralische Materialien und kontaminierte Böden, die nicht im Stoffkreislauf verbleiben können. Die Grundlage für diese Entscheidung liefern umfassende Beprobungen und Analysen, die wir in Zusammenarbeit mit renommierten und akkreditierten Laboren durchführen oder vorab zur Verfügung gestellt bekommen.

Abfall-management

FISCHER Weilheim übernimmt das gesamte Abfallmanagement: Von der Beprobung der Abfälle über die Konzeption der Entsorgung, das vollständige Abfallnachweisverfahren für alle Deponieklassen, den Transport der Abfälle bis hin zur Entsorgung auf der eigenen Deponie oder behördlich zulässigen Entsorgungsstellen.

Entsorgungsmakeln

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bietet FISCHER Weilheim die Entsorgung und Entsorgungslogistik von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch für Dritte an. Für unsere Auftraggeber erstellen wir passgenaue Entsorgungsangebote. Das beinhaltet die vorbereitende Einleitung und Abwicklung der Genehmigungsverfahren, inklusive der erforderlichen Abstimmungen mit Behörden, sowie die abfallrechtliche Dokumentation und Erstellung der Begleitpapiere. Grundlage dafür bilden die Materialgutachten der Auftraggeber, die von unserem Fach-Team ausgewertet und validiert werden. Die Entsorgungslogistik ab Baustelle übernimmt die FISCHER-Flotte.

Vorteile

Geringe Vorlaufzeiten und schnelle Bearbeitung

Synergieeffekte bei Entsorgung und Transport, z.B. Rückfracht von Recycling-Baustoffen

Netzwerk an externen Partneranlagen in Baden-Württemberg und bundesweit

Rechtssicherheit bei allen Entsorgungsvorgängen durch zertifizierte Partner

Entsorgungssicherheit durch FISCHER-Entsorgungsanlagen

Deponie Altingen

In Ammerbuch-Altingen betreibt FISCHER Weilheim eine behördlich genehmigte DK-O-Deponie nach der Deponieverordnung (DepV) für mineralische Abfälle.

Häufig gestellte Fragen

Deponiebetreiber (Betreiber und Inhaber von Deponien) sind staatliche oder privatwirtschaftliche Institutionen oder Firmen, die aufgrund einer vorhandenen und gültigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dazu berichtigt sind, diese nach dem Stand der Technik zu betreiben.

Deponien der Klasse 0, I, II oder III bedürfen deponiebautechnischer Sicherungssysteme, die auf bundeseinheitlichen Qualitätsstandards basieren und je nach Deponieklasse in der Deponieverordnung unterschiedlich festgelegt und geregelt sind. Dazu zählen unter anderem geologische Barrieren und Basisabdichtungen sowie Sickerwasserfassung, Gasfassungen und Oberflächenabdichtungen.

Jörg Czischek

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