FISCHER Weilheim

Hinweisgebersystem

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

im Rahmen der EU-weiten Richtline 2019/1937 – besser bekannt unter den Namen „Whistleblowingrichtlinie“ oder Hinweisgeberschutzgesetz – haben Sie an dieser Stelle die Möglichkeit, Meldungen über Informationen, Beobachtungen und Vorkommnisse mit Bezug auf Complianceverstöße weiterzugeben.

Unser Unternehmen FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG verfügt über eine solche Meldestelle:

Bei der Meldestelle können Meldungen eingereicht werden, welche Rechtsverstöße betreffen, die durch unser Unternehmen oder durch Mitarbeiter unseres Unternehmens begangen worden sein sollen. Die Meldestelle wird selbst prüfen, ob die angeblichen Verstöße unter die Bestimmungen des HinSchG fallen. Der Hinweisgeber wird gegenüber unserem Unternehmen und dessen Mitarbeitern geheim gehalten. Über den Eingang einer Meldung und deren Inhalt werden verantwortliche Stellen unseres Unternehmens informiert. Bei der Meldestelle können auch anonyme Hinweise eingereicht werden, diese werden ebenfalls nach dem oben genannten Verfahren bearbeitet.

Bitte geben Sie eine Meldung nur dann ab, wenn hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Falschmeldungen und Beschuldigungen können bei den in der Meldung angegebenen Personen zu Schädigungen führen oder den Hinweisgeber selbst belasten.