Teilnahmebedingungen Bagger-Wettbewerb "Bagger-Challenge"
1) Zeitraum
Der Wettbewerb beginnt am 15. September 2023 und endet am 31. September 2023.
2) Veranstalter
Der Veranstalter ist die FISCHER WEILHEIM GMBH & CO. KG, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim a. d. Teck. Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und/oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und/oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ebenfalls steht der Wettbewerb in keiner Verbindung zu Veranstaltern wie, der Hafen Stuttgart GmbH oder Antenne Radio GmbH & Co. KG.
3) a. Teilnahme Wettbewerb: Bagger-Challenge
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich. Aktive Mitarbeiter der FISCHER Weilheim Gruppe können außer Konkurrenz teilnehmen. Jedem Teilnehmer ist die einmalige Teilnahme am Wettbewerb (inkl. Probeversuch) gestattet. Die Teilnahme erfolgt persönlich bei Veranstaltungen, indem der Teilnehmer die Meißelspitze in möglichst kurzer Zeit in die dafür vorgesehene Halterung befördern. Aus allen Teilnehmern wird im Anschluss der Teilnehmer mit der kürzesten Zeit ermittelt. Haben mehrere Teilnehmer die gleiche Zeit erzielt, entscheidet das Los.
3) b. Teilnahme Sonderverlosung: Komm‘ auf den LKW: Gewinne einen Tag auf dem Bock
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich. Mitarbeiter der FISCHER Weilheim Gruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt durch Ankreuzen auf der Gewinnspielkarte persönlich bei Veranstaltungen. Aus allen Teilnehmern wird im Anschluss das Los über den Gewinn entscheiden.
4) Preise Bagger-Wettbewerb
Während des gesamten Wettbewerbs kann jeder Teilnehmer einmalig einen Preis gewinnen. Zu gewinnen gibt es ein Miniaturbagger. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Versand des Preises mit DHL erfolgt spätestens drei Tage nach Übermittlung des Namens und an eine inländische Adresse des Gewinners an FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG.
5) a. Gewinnbenachrichtigung: Bagger-Wettbewerb
Der Gewinner wird per E-Mail über seinen Gewinn informiert. Um den Anspruch auf den Gewinn geltend zu machen und die Gewinnversendung einzuleiten, muss der Gewinner sich innerhalb von einer Woche nach Eingang der E-Mail zurückmelden. Sollte die Adresse nicht innerhalb von einer Woche nach Beendigung des Wettbewerbs an den Veranstalter übermittelt worden sein, verfällt der Gewinn. Nach dem Zufallsprinzip wird dann ein neuer Gewinner ermittelt und auf dem oben genannten Weg kontaktiert.
Der Preis wird dem Gewinner mit DHL zugestellt. Zur Zusendung des Gewinnes wird die übermittelte Adresse des Gewinners verwendet. Die Richtigkeit der Anschrift muss vom Gewinner sichergestellt werden. FISCHER Weilheim haftet nicht für unzustellbare Sendungen, aufgrund einer vom Gewinner falsch angegebenen Adresse.
5) b. Gewinnbenachrichtigung: Ein Tag auf dem Bock
Es gelten die selben Regeln wie unter 5) a..
6) Datenschutz
Mit seiner Teilnahme willigt der Teilnehmer ein, dass seine übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs gespeichert werden. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden die Daten gelöscht. Persönliche Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
7) Anwendbares Recht
Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Angaben von Gründen auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Von diesem Recht wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe nicht gewährleistet ist.